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SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines …
Auszug aus SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04
Dies umfasst auch die Begleitung der Kinder in schulischen Angelegenheiten, die für jene im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ihrerseits ein Grundbedürfnis ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22.07.2004, Az. B 3 KR 13/03 R). - BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auszug aus SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04
Als Maßstab hierfür ist der allgemein praktizierte Informationsbedarf heranzuziehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.1995, Aktenzeichen 3 RK 7/95, zu einem Scanner mit Sprachausgabe für Blinde). - BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile …
Auszug aus SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04
Entscheidend ist, ob mit dem beantragten Bildschirmlesegerät (a) ein Gebrauchsvorteil zum Ausgleich der Behinderung (b) im Bereich eines Grundbedürfnisses erzielt werden kann, der (c) durch die bereits vorhandenen Hilfsmittel nicht in annähernd gleichem Umfang befriedigt werden kann und (d) dessen Umfang unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht nur unwesentlich ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 20.05.1987, Az. 8 RK 45/85, vom 21.11.1991, Az. 3 RK 43/89, und vom 16.04.1998, Az. B 3 KR 6/97 R). - BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät
Auszug aus SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04
Entscheidend ist, ob mit dem beantragten Bildschirmlesegerät (a) ein Gebrauchsvorteil zum Ausgleich der Behinderung (b) im Bereich eines Grundbedürfnisses erzielt werden kann, der (c) durch die bereits vorhandenen Hilfsmittel nicht in annähernd gleichem Umfang befriedigt werden kann und (d) dessen Umfang unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht nur unwesentlich ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 20.05.1987, Az. 8 RK 45/85, vom 21.11.1991, Az. 3 RK 43/89, und vom 16.04.1998, Az. B 3 KR 6/97 R). - BSG, 20.05.1987 - 8 RK 45/85
Optacon-Lesegerät Hilfsmittel iS des § 182b RVO
Auszug aus SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04
Entscheidend ist, ob mit dem beantragten Bildschirmlesegerät (a) ein Gebrauchsvorteil zum Ausgleich der Behinderung (b) im Bereich eines Grundbedürfnisses erzielt werden kann, der (c) durch die bereits vorhandenen Hilfsmittel nicht in annähernd gleichem Umfang befriedigt werden kann und (d) dessen Umfang unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht nur unwesentlich ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 20.05.1987, Az. 8 RK 45/85, vom 21.11.1991, Az. 3 RK 43/89, und vom 16.04.1998, Az. B 3 KR 6/97 R).